Garnison  Köln

Die Geschichte der Wehrmacht in Köln

Luftschutz

Das Führersofortprogramm 

Am 26. September 1940 ordnet Hitler erstmals den Bau von bombensicheren Luftschutzbunkern im großen Maßstab für die Reichshauptstadt an. Hinsichtlich der anstehenden Baumassnahmen wurde am 30. September eine Besprechung der verantwortlichen Personen des Luftfahrtministeriums, der Bauverwaltung und dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition (Fritz Todt) einberufen. Bei diesem Treffen betonte der „Führer“ abermals die Dringlichkeit von Bunkern für „Personen die für die Staatsführung unverzichtbar sind“. Hitler konkretisierte seine Forderungen. So sollten in Berlin zwischen 1000 und 2000 volltreffersichere Bunker mit der jeweiligen Schutzplatzkapazität von 100 Personen entstehen. Beim Bau von Luftschutzbunkern für Staatsbedienstete sei darauf zu achten, dass die Bausubstanz mindestens der Sprengwirkung einer 1000 Kg Bombe wiederstehen müsste. Desweiteren forderte Hitler den Volltrefferschutz (Verbunkerung) für Schulen, Museen und Verwaltungsgebäude. Abschließend betonte Hitler nochmals „Luftschutz sei keine Angelegenheit die bejaht oder verneint werden könne, sondern zur Auflage gemacht wird“. So wurden die ursprünglich für Berlin geforderten Baumaßnamen des Selbstschutzes bereits am 10. Oktober 1940 per „Führererlass“, welches den Namen Führersofortprogramm erhielt, auf das gesamte Reichsgebiet ausgedehnt. Das Ziel: volltreffersichere Bunker für die gesamte deutsche Zivilbevölkerung, plus die Verbunkerung von Sonderobjekten (Museen, Krankenhäuser u.s.w.). Der mit diesem Erlass verbundene Bauaufwand führte zur größten zweckgebundenen Bauwelle der Menschheitsgeschichte, und doch überstieg das Führersofortprogramm das menschenmögliche um ein vielfaches. Eigentlich hätte die deutsche Reichsführung die geplanten Baumassnahmen realistischer einschätzen müssen, brachte doch die kurz zuvor gebaute Westbefestigung (Westwall), die Bauindustrie im Bezug auf Material und Arbeitskräfte an ihre Grenzen.


Die Bunker- Bauwellen

Zuerst sollten alle Luftschutzorte der ersten Klasse, also Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern oder kriegswichtigen Industrieanlagen in den Genuss des Führersofortprogramms kommen. Die erste Bauwelle, welche zugleich die Größte darstellte, begann im November 1940 und endete bereits ein Jahr später. Sie umfasste 61 Städte. Gebaut wurden in dieser Zeit 839 Hochbunker mit ca. 400.000 Schutzplätzen, wobei das äußere Erscheinungsbild und Fassungsvermögen der einzelnen Bunker stark variierte. Die Planungen des Selbstschutzes gingen so weit, das jeder Bunker architektonisch in das Gesamtbild des jeweiligen Standorts eingepasst werden sollte. So wurden die allerersten Bunker der ersten Bauwelle zum Teil aufwändig gestaltet und verziert. Dies hatte zum einen den Vorteil der städtebaulichen Ästhetik, und zum anderen den Vorteil der Tarnung aus der Luft (Beispiel Lazarettbunker Münster). Doch Angesichts der immer massiver angreifenden Bomberverbände der Royal Air Force, und dem enormen Bauaufwandes des Führersofortprogramms, wurde auf komplizierte Architektur im Schutzraumbau schon bald verzichtet. Als Volltreffersicher nach Bauvorschrift galten Hochbunker der ersten Bauwelle, wenn die Bausubstanz der Außenwände und Abschlussdecke aus 1,40 Meter Stahlbeton bestand. Nahezu fließend vollzog sich der Übergang in die zweite Bauwelle von Luftschutz-Bunkern, sie begann bereits Mitte des Jahres 1941. In das Schutzprogramm der zweiten Bauwelle wurden 31 Städte aufgenommen, die zusammen 500.000 weitere Schutzplätze erhalten sollten. Eine Neuerung der Bauvorschriften für Bunker des Selbstschutzes hob die Stärke des äußeren Stahlbetonmantels von ehemals 1,40 m auf 2,50 m an, da auf die immer höhere Sprengkraft der alliierten Bomben reagiert werden musste. Um die fehlende bauliche Tarnung auszugleichen, erhielten die nach Fertigstellung grauen Betonklötze häufig Tarnanstriche welche die Standortumgebung wiederspiegelten.


Der Bau von Luftschutzstollen 

Anfang 1943 verschärfte sich die Lage der deutschen Bevölkerung und ihrer Machthaber erneut. Neben den fast schon gewohnten Nachtangriffen der „RAF“ verstärkten nun die amerikanischen Luftstreitkräfte die Bombardierung des Reichsgebiets am Tage. Dieser verschärfte Bombenterror blieb nicht ohne Folgen für das ohnehin von Materialnot geplagte Bunkerbauprogramm des Selbstschutzes. Bis Mai 1943 wurden rund 3000 Bunker fertiggestellt, das hierzu aufgewendete Betonvolumen wurde mit ca. 6 Millionen m³ beziffert. Angesichts der Kriegslage wurde die Ausweitung des Sofortprogramms auf Orte der zweiten Klasse (Städte unter 100.000 Einwohner) unumgänglich. Gleichzeitig stand man vor dem Problem des immer knapper werdenden Materials (Stahl / Zement u.s.w.). Um der Problematik einigermaßen Herr werden zu können, beschloss die Organisation Todt (OT) den Bau von Luftschutzstollen in einem Zusatzprogramm (dritte Bauwelle). Hochbunker sollten während der dritten Bauwelle nur noch dann entstehen, wenn keine alternative Möglichkeit bestand. Die größten Vorteile von LS-Stollen bestanden darin, dass zu ihrer Erstellung erheblich weniger Arbeitskräfte erforderlich waren und kostbare Baustoffe eingespart werden konnten. So brauchten häufig nur die Eingangsbereiche mit sogenannten Splitterschutzvorbauten verbunkert zu werden, um dieselbe Schutzwirkung wie bei einem Hochbunker zu erzielen. Den weiteren Schutz leistete das Deckgebirge oberhalb der Stollen. Zusätzlich wurden die Rohbaustollen durch Ausmauerung oder Betonierung vor Steinschlag aus der Firste (Stollendecke) gesichert. Die Aufteilung von öffentlichen Luftschutzstollen gleichen in vielen Fällen einem Gittergrundriss, in dem mindestens zwei parallel zueinander verlaufende Hauptstollen durch rechtwinklig aufgefahrene Querstollen miteinander verbunden wurden. Genau wie beim Bau von Hochbunkern gab es auch bei öffentlichen LS-Stollen diverse Bauvorschriften, so musste jede Stollenanlage über mindestens zwei Eingänge bzw. Ausgänge verfügen. Die Breite der Stollen war hinsichtlich der Sitzreihen geregelt, für eine Bankreihe betrug die Mindestbreite 1,80 m, für zwei Bankreihen waren 2,30 m Stollenbreite erforderlich.


Werkluftschutz & Notluftschutzanlagen gegen Ende des Krieges 

In der Zeit von 1939 bis 45 entstanden parallel zu den öffentlichen Luftschutzanlagen des Selbstschutzes unzählige LS-Anlagen auf den Werksgeländen der Industrie so wie der Reichsbahn. Die Bauarten der Bunker variierten von volltreffersicheren Hochbunkern über Luftschutztürme und LS-Stollen zu den lediglich Splitter- und trümmersicheren Deckungsgräben, Luftschutzkeller oder Brandwachen. Auch die Ausstattung der Anlagen variierte stark. Waren Bunker des Selbstschutzes in aller Regel gasdicht konstruiert und mit einer Belüftungsanlage ausgestattet, standen Werksangehörigen in manchen Fällen nur Gasmasken in ihrem Schutzraum zur Verfügung. Grade in der letzten Phase des zweiten Weltkrieges konnte der Ausbau solcher lebensrettenden Anlagen nicht mehr nach den geltenden Vorschriften geleistet werden. Aus der Not heraus wurden alle erdenklich möglichen unterirdischen Hohlräume wie Naturhöhlen, Eiskeller, Bergbaustollen, Verkehrstunnel oder alte Kanalisationsanlagen zu Luftschutzräumen umgebaut oder als solche genutzt. Gerade solche Luftschutzräume wo die Quantität vor der Qualität stand, wurden häufig zur tödlichen Falle der Insassen. Im Vergleich kamen bei den volltreffersicheren Bunkern der 1 & 2 Bauwelle verhältnismäßig wenig Menschen zu Schaden. Nach dem Willen der Siegermächte sollten alle Bollwerke nach dem Krieg, im Zuge der Demilitarisierung Deutschlands, gesprengt bzw. unbrauchbar gemacht werden. Doch angesichts der knappen Wohnungslage nach dem Krieg und des unglaublichen Aufwands der Abrissmaßnahmen, blieb ein Grossteil der Bunker erhalten. Viele der Luftschutzbunker wurden als Notquartier für Obdachlose oder als Lagerraum in der Nachkriegszeit genutzt. Eine weitere Möglichkeit die Bausubstanz eines Bunkers vor der vollständigen Sprengung zu retten, war die gezielte Entfestigung des Schutzraums. Bei diesem Verfahren wurden in die Außenhülle eines Hochbunkers mehrere meist lotrecht verlaufende Öffnungen gesprengt, damit war er als bombensicherer Schutzraum unbrauchbar und durfte erhalten werden. Heute dienen diese Relikte aus Stahlbeton den verschiedensten Zwecken, wie zum Beispiel der Nutzung als Jugendzentrum, Museum, Lagerraum, Proberaum für Musiker, oder wieder als Bunker für den Katastrophenschutz.


Erhaltungssituation

Für das heutige Land Nordrhein-Westfalen konnte eine Statistik über die Anzahl an LS-Räumen für Luftschutzorte der 1. Ordnung ermittelt werden, deren Durchschnittswerte als repräsentativ für das damalige Reichsgebiet anzusehen sind. Hierbei wurden lediglich die öffentlichen (!) Bunker und Stollen bzw. Deckungsgräben berücksichtigt und ein Bedarf von 0,5m² pro Person angenommen. Demzufolge gab es 540000m² Schutzraumfläche, wobei sich diese folgendermaßen verteilte:

  • Hochbunker  77%
  • Tiefbunker 17%
  • Stollen (Deckungsgraben) 6%
Hier finden Sie eine Auflistung der bekannten zivilen Luftschutzeinrichtungen der damaligen Zeit auf dem heutigen Stadtgebiet Köln: 

Folgende Luftschutzeinheiten sind in Köln bis dato bekannt:

  • Luftschutz- Abt. d. Lw. 27 (1939 - 1942)
  • Luftschutz- Abt. d. Lw. 18 (1943; April - Juli 1944)
  • Nebel- Kp. d. Lw. 47 (1944- 1945) ?
  • Sprengkommando d. Lw. 2/ VI.

Quellen/ Literatur:

  • „Bestimmung für den Bau von Deckungsgräben“, Fassung März 1943.
  • „Bestimmung für den Bau von LS-Stollenanlagen“, Fassung Juli 1943.
  • Prof. Neufert, Ernst: „OT Luftschutzbauten: LS-Gräben“ Heft 1, Berlin.

  • Hampe, Erich: „Der Zivile Luftschutz im zweiten Weltkrieg“ Dokumentation und Erfahrungsberichte über Aufbau und Einsatz, Frankfurt a. M. 1963.
  • Sammlung Wehrmachtsarchiv Köln